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Sie sind Geschädigter aus dem LKW Kartell?


Dann stehen Ihnen möglicherweise mehrere Tausend Euro Schadensersatzansprüche für jeden LKW zu. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Professionell, risikolos und kostenfrei. Wir kooperieren eng mit der renommierten Kanzlei MMG München – einer der führenden Adressen im deutschen Kartellrecht.


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So kommen Sie zu Ihrem Schadensersatz


Wir machen es einfach: In vier klaren Schritten bringen wir Sie schnell und ohne Risiko an Ihren Anspruch.



Formular ausfüllen, oder anrufen.


Rechnungen hochladen. Digital & sicher!


Spezialisierte Juristen prüfen Ihre Ansprüche


Auszahlung risikofrei nach Prüfung

Unser Service für Sie


Anspruchsanalyse

Kostenfreie Vorabprüfung durch unsere Juristen. Wir analysieren Ihre LKW-Flotte und prüfen, ob Sie vom LKW-Kartell betroffen sind.


Jetzt prüfen lassen


Dokumentensammlung

Sichere Uploads & Unterstützung bei der Beschaffung und Einreichung der notwendigen Nachweise. Wie helfen Ihnen dabei.


Unterlagen hochladen



Juristische Durchsetzung

Wir kooperieren mit Fachkanzleien und prüfen mit unseren spezialisierten Juristen Ihre Ansprüche. Sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich.


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Auszahlung oder Forderungsverkauf

Auf Wunsch können Sie Ihre Forderung direkt verkaufen, oder vor Gericht durchsetzen. Sie entscheiden, wie Sie vorgehen möchten.


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Handeln Sie jetzt!


Bereits tausende Unternehmen in ganz Europa haben erfolgreich Schadensersatz wegen des LKW-Kartells erhalten. Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage konkrete Fallbeispiele aus unserer Praxis zur Verfügung – diskret und DSGVO-konform. In der Regel liegt die Rückerstattung pro LKW zwischen 6.000 € und 12.000 €


Ob gekauft, geleast oder gemietet: Wenn Ihr LKW zwischen 1997 und 2016 angeschafft wurde, sind auch Sie vermutlich anspruchsberechtigt.


  • Gilt EU-weit – unabhängig vom Zulassungsort
  • Kein Kostenrisiko – 100 % finanzierte Durchsetzung
  • Schnelle Vorprüfung – einfache Dokumentenabgabe
  • Auszahlung oder Forderungsverkauf möglich.